Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Firma Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG liefert an Besteller, die Unternehmer sind, ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, die auch für alle Folgegeschäfte sowie für Abholungen bei Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG gelten. Entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen.


1. Bestellung, Belieferung, Schlüsselvereinbarung

Die Belieferung mit Getränken erfolgt frei Haus während der üblichen, dem Besteller bekanntgegebenen Touren. Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG ist verpflichtet, die Touren so zu planen, dass der Besteller zumindest einmal wöchentlich – möglichst am selben Wochentag – beliefert werden kann. Sollte Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG trotz rechtzeitiger Bestellung selbst ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden sein (z. B. aufgrund höherer Gewalt wie insbesondere Streik, Krieg und Naturkatastrophen), sind wir für die Dauer der Hinderung von unseren Leistungs­pflichten befreit oder können wir vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls bestehende, verbindliche Lieferfristen verlängern sich dann ent­sprechend. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen den gegebenenfalls von Ihnen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Der Besteller ist gehalten, seinen Getränkebedarf so zu disponieren, dass er über einen bis zur nächsten Tour ausreichenden Vorrat verfügt. Bestellungen sollen zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich per Telefax oder Email bis 11.00 Uhr des Werktages vor der regelmäßigen Tour aufgegeben werden. Bei Bestellungen, die vor der nächsten regelmäßigen Tour ausgeführt werden sollen, ist Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG berechtigt, für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand eine angemessene Vergütung zu verlangen. Hiervon wird Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG Abstand nehmen, wenn in Einzelfällen ein unvorhersehbarer Mehrbedarf entstanden ist. Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO KG ist zu Teillieferungen berechtigt.

Die Auslieferung der Ware erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr. Der Besteller ist gehalten, für einen ordnungsgemäßen Empfang der Ware und dessen Quittierung in dieser Zeit Sorge zu tragen.

Sollte der Besteller Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG einen Schlüssel für das Geschäftslokal bzw. einen Lagerraum übergeben, damit eine Belieferung auch in seiner Abwesenheit erfolgen kann, so ist damit zugleich vereinbart, dass der Auslieferungsfahrer von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG die Anzahl der ausgelieferten Ware und des zurückgenommenen Leergutes mit Wirkung für den Besteller notiert und abzeichnet. Der Auslieferungsfahrer hinterlässt mit der Ware eine Durchschrift des von ihm quittierten Lieferscheines etc. Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Fahrerquittung müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen schriftlich bei Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG geltend gemacht werden. 

2. Getränkepflege, Mängelgewährleistung, Haftung

Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG ist verpflichtet, den Besteller stets mit einwandfreier Ware zu beliefern. Qualitätsmängel wie Trübungen, teilgefüllte Gebinde, unvollständige Belieferungen etc. müssen unverzüglich gerügt werden. Biere sollen bei 7 bis 8 Grad in dunklen Räumen gelagert werden. Der Besteller sorgt für einwandfreie hygienische Verhältnisse.

 Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG  haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Lemke Catering & Gastronomiegesellschaft mbH & Co. KG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der die Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. 

3. Preise, Zahlungsverkehr 

Mangels besonderer Vereinbarung gelten die in der jeweils gültigen Preisliste von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG genannten Preise ohne jeden Abzug. Der Rechnungsbetrag ist bei der Warenanlieferung bar zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart ist. Werden Schecks oder Wechsel entgegengenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber; Wechsel- und Diskontspesen trägt der Besteller.

Zurückbehaltungsrechte – auch aus § 369 HGB – stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Aufrechnungen durch den Besteller sind nur zulässig, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bestehen mehrere Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG und reicht das vom Besteller Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so verrechnet die Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung in der Reihenfolge ihres Alters.  Eine Bestimmung des Kunden gemäß § 366 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. 

Soweit Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG dem Besteller Saldenbestätigungen oder Kontoauszüge übersendet, ist dieser verpflichtet, deren Richtigkeit unverzüglich zu prüfen und eventuelle Abweichungen binnen zwei Wochen schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt der Saldo als anerkannt.

Soweit der Besteller zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist, kann Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG über dessen Lieferungen und sonstige Leistungen – insbesondere Rücknahmen – auch durch Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis abrechnen.

4. Zahlungsverzug

Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Mahnung nach Verzug, für die Bearbeitung von nicht eingelösten oder zurückgerufenen Lastschriften oder nicht eingelösten Schecks ist Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG berechtigt, neben der Erstattung der Bankspesen etc. eine Bearbeitungspauschale von € 5,00 geltend zu machen.

Bewirkt der Besteller fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, ist Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG  berechtigt, auch gestundete und ratierliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig zu stellen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben im Eigentum von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung endgültig ausgeglichen sind. Bei vereinbarten Lastschriften ist ein endgültiger Ausgleich erst mit Ablauf der Rückrufsfrist nach der letzten Lastschrift erfolgt.

Der Besteller ist berechtigt, gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verwenden. Gegenstände, die für das Geschäftslokal des Bestellers bestimmt sind, z.B. Einrichtungen, Werbeartikel etc. dürfen nicht weitergegeben werden. Waren, die bestimmungsgemäß zum Verbrauch oder Verkauf an eine Gaststätte oder ein Einzelhandels-Verkaufslokal geliefert worden sind, insbesondere Getränke, dürfen mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung nur in der belieferten Absatzstätte ausgeschenkt oder verkauft werden.

Forderungen des Bestellers gegen Dritte aus der Weiterveräußerung, aus Beschädigung oder Verlust der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, tritt der Besteller hiermit im Voraus an Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG ab; Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG nimmt die Abtretung hiermit an. Soweit der Besteller zur Weiterveräußerung befugt ist, bleibt er bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt. 

Sollte der Wert der Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderungen von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG um mehr als 20 % übersteigen, wird Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG auf Verlangen die weitergehenden Forderungsteile nach seiner Wahl auf den Besteller übertragen.

Der Besteller darf über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und die an Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG  abgetretenen Forderungen nicht mehr einziehen, sofern er sich gegenüber Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG in Zahlungsverzug befindet, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder er gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen zur Sicherung des Eigentums von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG verstößt. 

Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG darf für diesen Fall – erforderlichenfalls nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurücktreten, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen und die Abtretungen aufdecken. Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Käufers oder anderer Lieferanten zu lagern, sie als Lieferung von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung darüber zu enthalten.

6. Leergut, Werbeartikel

Werbematerial, Kohlensäureflaschen, Fässer, Container, Kisten, Paletten sowie sonstiges von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG oder Brauereien gestelltes  Gebrauchsmaterial - mit Ausnahme von Einweggebinden-  bleibt Eigentum der Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG bzw. der Brauerei, auch wenn dafür kein Pfand erhoben wurde. Leergut ist unverzüglich an Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG zurückzugeben. Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG ist nur zur Zurücknahme der von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG gelieferten Gebrauchsmaterialien, Gebinden, Flaschen etc. verpflichtet. Für das gelieferte Leergut kann Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG die üblichen Pfandbeträge berechnen, die zusammen mit der Warenlieferung fällig werden. Bei Rückgabe des Leergutes werden die erhobenen Pfandbeträge mit der nächsten Rechnungslegung vergütet. Für die Mengenfeststellung des zurückgegebenen Leergutes ist die Zählung von Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG maßgeblich.

7. Allgemeines

Scheidet ein Besteller aus einer Absatzstätte aus, die von seinem Nachfolger mit unverändertem Namen fortgeführt wird, so hat er Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Unterbleibt dies, so haftet er gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der Lieferung an seinen Nachfolger, es sei denn, dass Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG von der Nachfolge bereits vor Lieferung positive Kenntnis hatte oder dies aus den Umständen hätte erkennen können.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ist Döbeln, wenn der Besteller Kaufmann ist oder sein Wohn- oder Aufenthaltsort bei Klagerhebung unbekannt ist. Lemke Catering & Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & CO. KG ist auch berechtigt, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: Dezember 2018